Eine Instandsetzung ist erst abgeschlossen, wenn auch die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Generalunternehmer und Gebäudeverwalter scheuen den administrativen Mehraufwand nach einem Anlagenausfall. Nach der erfolgreichen Fehlerbehebung führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung nach Reparatur durch. Wir aktualisieren lückenlos Ihr digitales Anlagenbuch und beraten Sie auf Wunsch, wie durch präventive Wartungsverträge künftige Havarien, wie etwa eine teure R290 Klimaanlage Reparatur, im Vorfeld vermieden werden können.